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EU-CER-Richtlinie: Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen nimmt nächste Hürde

In der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März in Berlin wurde das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beraten und nun auch durch die Ländervertretung verabschiedet.

Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen schreitet weiter voran. Mit der Verabschiedung durch die Ländervertretung ist ein weiterer wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Die finale Inkraftsetzung steht noch aus: Das Gesetz muss noch durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Parallel dazu werden ergänzende Rechtsverordnungen erarbeitet, welche die konkreten Anforderungen an Betreiber kritischer Anlagen detaillieren.

Kritische Infrastruktur muss auch den Außenbereich sichern

Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen wird damit deutlich: Die Anforderungen an die Resilienz ihrer Anlagen werden zunehmend konkret. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen auch die Fristen für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Neben organisatorischen und digitalen Sicherheitsmaßnahmen rückt insbesondere der Schutz von Objekten und Perimetern stärker in den Fokus. Kritische Anlagen müssen künftig ganzheitlich betrachtet werden. Dazu gehört auch die Absicherung von Außenbereichen, Zufahrten und angrenzenden Flächen.

Jetzt handeln: Fristen beginnen bald zu laufen

Betreiber kritischer Anlagen sollten bereits jetzt mit der Analyse und Planung geeigneter Maßnahmen beginnen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die Pflichten verbindlich.

Risiken minimieren mit KRITIS-Sicherheitskonzepten

Die neue Gesetzeslage fordert belastbare, nachweisbare und wirksame Resilienzmaßnahmen. Dabei wird eines besonders deutlich: Kritische Infrastruktur muss ganzheitlich gedacht werden, quasi ein All-Gefahren-Ansatz vom Perimeter bis ins Herz der Anlage.

Gefährdungen entstehen nicht erst im Gebäude. Unbefugtes Eindringen, Sabotage, Drohnenaktivitäten, Manipulation von Außenanlagen oder Angriffsvorbereitungen finden im Regelfall im Außenbereich statt. Nur wer Risiken frühzeitig erkennt und bereits an der Grundstücksgrenze wirksam begegnet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nachhaltig.

Wir unterstützen Verantwortliche bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und begleiten die jeweiligen Sicherheitsprozesse mit besonderem Fokus auf physische Sicherheit und den Objekt- und Perimeterschutz:

  • Konzeption von Resilienzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Definition erforderlicher Schutzmaßnahmen
  • Entwicklung ganzheitlicher Schutzkonzepte
  • Umsetzung der Anforderungen: Realisierung und Integration technischer Lösungen
  • Betrieb und Weiterentwicklung für nachhaltige Resilienz

Jetzt gilt es zu handeln.

Die gesetzlichen Anforderungen sind definiert.
Die Fristen beginnen mit Inkrafttreten.
Die Verantwortung liegt bei den Betreibern.

Resilienz beginnt am Perimeter. Sichern Sie, was systemrelevant ist.


Parallel: Frist zur NIS2-Registrierung abgelaufen

Am 6. März endete zudem die dreimonatige Frist zur Registrierung im Rahmen der EU-NIS2-Regulierung. Von NIS2 betroffene Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie Industrieunternehmen hätten sich bis zu diesem Termin beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als betroffene Organisation registrieren sollen. Auch hier zeigt sich: Die regulatorischen Anforderungen an Sicherheit und Resilienz steigen weiter – organisatorisch, digital und physisch.


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